Seit 19.11.2015: neue verbesserte Förderung für einbruchsichernde Maßnahmen.
Einbau einbruchhemmender Haustüren.
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Dieser liegt für alle Maßnahmen einheitlich bei 10 % der Investitionssumme.
Mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst.
Einbau einbruchhemmender Haustüren.
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Dieser liegt für alle Maßnahmen einheitlich bei 10 % der Investitionssumme.
Mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst.