• Demoinstallation, Bestellungen werden weder beachtet noch ausgeführt !
Außentüren oder Erneuerung der Heizungsanlage.">

Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen

Endfällige Darlehensvariante

Zum 01. März 2011 führt die KfW in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante ein. Bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit bei 8 tilgungsfreien Anlaufjahren und 8 Jahren Zinsbindung (8/8/8). Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. 

Das bedeutet für den Kunden, dass KfW-Darlehen zukünftig noch besser in die individuelle Finanzierungsplanung integriert werden können. So ist es dann beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen.

Antragstellung ab 01.03.2011 möglich 

Jede Maßnahme zählt

Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Doch auch schon einzelne Sanierungsmaßnahmen oder deren effektive Kombination können Ihre Energiekosten deutlich reduzieren.

Im Programm 152 fördert die KfW energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem ist Programm 152 für Sie geeignet, wenn Sie energetisch sanierten Wohnraum kaufen (Haus, Eigentumswohnung).

Sie erhalten einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wollen Sie keinen Kredit, dann empfehlen wir Ihnen die Zuschussvariante des Programms

Ihre Vorteile

  • frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichten
  • bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie

  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren oder
  • Mieter sind und mit Zustimmung Ihres Vermieters sanieren.

Ihren Antrag stellen Sie vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt. Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" gefördert

Mehr Infos unter

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Weitere_Angebote/Foerdertipps/Aktuell_im_Fokus/Einzelmassnahmen.jsp


Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.