• Demoinstallation, Bestellungen werden weder beachtet noch ausgeführt !

KFW Zuschuss für Ihre Neue Haustür


Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Dieser liegt für alle Maßnahmen einheitlich bei 10 % der Investitionssumme.
Mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst.

Die KfW Bank fördern Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren, Ihren Wohnkomfort erhöhen oder in Einbruchschutzmaßnahmen investieren. Dazu gehören:

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
  • Einbau von Türspionen
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden.

mehr Infos direkt bei der KFW bank:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/


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